Einen Unfall mit dem eigenen Auto zu bauen, ist schon ärgerlich genug, aber wenn es dir mit einem Mietwagen passiert, bricht dir der kalte Schweiß aus. Das ist völlig unnötig, denn alle Autos, die du über uns mietest, sind standardmäßig haftpflicht- und Kaskoversichert. Und wenn du einen Mietwagen mit unserem „Rundum-sorglos“-Label hast, gehst du überhaupt kein Risiko ein. Natürlich wünschst du dir am liebsten einen sorgenfreien Urlaub ohne Zwischenfälle, aber falls doch mal etwas schiefgeht, erfährst du hier, was du tun musst.
Zunächst einmal gibt es einen Unterschied zwischen Schäden durch einen Zusammenstoß oder das Umfahren eines Pfostens und Schäden, die du plötzlich feststellst, ohne zu wissen, wer dafür verantwortlich ist. In diese letzte Kategorie fallen Dellen in der Stoßstange durch unachtsames Einparken eines anderen oder Schäden, weil ein Autofahrer in der Parklücke neben dir seine Tür etwas zu weit aufgeschwungen hat.
Wenn du einen Schaden feststellst oder selbst verursacht hast (zum Beispiel, wenn du den Pfosten übersehen hast), wende dich sofort an den örtlichen Vermieter. Der wird dir sagen, welche weiteren Schritte du gegebenenfalls unternehmen musst. Bei kleinen Schäden kann es sein, dass der Vermieter nur eine Notiz darüber macht, aber manchmal verlangt ein örtlicher Anbieter einen Polizeibericht, selbst bei kleinen Schäden. Die Telefonnummer des Vermieters steht auf dem Gutschein, den wir dir nach deiner Buchung per E-Mail geschickt haben. Tipp: Speichere diese Nummer gleich in deinem Handy, wenn du den Mietwagen abholst. So musst du nicht danach suchen, wenn du anrufen musst.
Mach Fotos von den Schäden. Digitalkameras speichern immer das Datum und die Uhrzeit, zu der ein Foto aufgenommen wurde, und manchmal auch den genauen Standort. Für Letzteres musst du möglicherweise in den Einstellungen die Erlaubnis erteilen. Bei Fotos von Schäden am Mietwagen ist das auf jeden Fall empfehlenswert.
Du hast die Umgebung während deines Roadtrips mit dem Mietwagen so sehr genossen, dass du kurz unaufmerksam warst und plötzlich: Bumm. Ups, wo kam das andere Auto denn plötzlich her? Genau wie bei einem Unfall mit deinem eigenen Auto: Bleib ruhig. Was passiert ist, ist passiert, daran lässt sich nichts mehr ändern, und jetzt geht es um die korrekte Abwicklung.
Im Falle einer Kollision solltest du besser zuerst die Polizei einschalten, bevor du den örtlichen Vermieter anrufst, da dieser nach der Nummer des Polizeiprotokolls fragen wird. In manchen Ländern ist ein Polizeibericht sogar Pflicht, sowohl bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug als auch bei einem Alleinunfall. Wenn das der Fall ist (unter anderem in Kroatien und auf Curaçao), steht das in den Mietbedingungen, die du immer durchlesen solltest, bevor du einen Mietwagen endgültig buchst.
Fülle gemeinsam mit der Gegenpartei das Schadensformular aus und sorge dafür, dass ihr beide unterschreibt und eine Kopie behaltet. Unterschreibe niemals ein Dokument mit vagen Formulierungen oder in einer Sprache, die du nicht beherrschst, denn bevor du dich versiehst, gibst du damit die Schuld am Unfall zu – die Schuldfrage ist jedoch ausschließlich Sache der Versicherung. Mach immer Fotos von der Situation und dem Schaden, achte dabei aber darauf, dass du dich selbst oder andere nicht in Gefahr bringst. Wenn es Zeugen gibt, notiere dir deren Kontaktdaten.
Auch beim Vermieter füllst du einen Schadensbericht aus. Darin stehen meist dieselben Informationen wie auf dem Unfallbericht. Achte darauf, dass du auch davon eine unterschriebene Kopie bekommst.
Manchmal ist die Kaution niedriger als die Selbstbeteiligung. Wenn in diesem Fall der Schaden höher ist als die Kaution, musst du den Differenzbetrag nachzahlen, jedoch immer höchstens bis zur Höhe der Selbstbeteiligung. Das ist natürlich ärgerlich, aber wir haben die Lösung für dich – lies weiter!
Und wann zahlst du gar nichts? Wenn du bei uns ein Auto mit dem „Rundum-sorglos“-Label mietest! Moment, das müssen wir etwas nuancieren: Oft musst du die Selbstbeteiligung vor Ort vorstrecken, das heißt, sie wird vom Vermieter weiterhin von deiner Kaution einbehalten. Aber diesen Betrag bekommst du von uns zurück. Letztendlich zahlst du also nichts. Die meisten „Rundum-sorglos“-Mietwagen verfügen zudem über eine Zusatzversicherung für Schäden am Dach, am Unterboden, an den Scheiben oder an den Reifen. Auch die Selbstbeteiligung dieser Versicherung ist abgedeckt. Wenn du ein Auto mit dem „Rundum-sorglos“-Label mietest, kannst du also ganz sorgenfrei herumfahren.
Wenn du einen Schaden an deinem Mietwagen verursacht hast und die oben genannten Schritte befolgt hast, kannst du die gezahlte Selbstbeteiligung ganz einfach bei uns geltend machen. Dazu benötigen wir allerdings einige Unterlagen von dir, wie Kopien des Mietvertrags, den Schadensbericht des Vermieters, einen Polizeibericht und einen Nachweis, dass die Kosten von deiner Kaution abgezogen wurden. Sobald wir alles beisammen haben, bekommst du die von dir vorgestreckte Selbstbeteiligung so schnell wie möglich zurück.
Nein, nicht immer. Denn die Kaution umfasst mehr als nur die Selbstbeteiligung der Versicherung. Die Selbstbeteiligung gilt für Kosten, die unter die Schadens- und Diebstahlversicherung fallen. Diese musst du also nie selbst bezahlen, wenn du dich für einen Mietwagen mit dem „Rundum-sorglos“-Label entscheidest, inklusive des umfassenden Versicherungsschutzes.
Wenn du den Mietwagen jedoch mit zu wenig Kraftstoff zurückgibst, wird der Vermieter dir dafür Kosten in Rechnung stellen. Auch wenn du unerwarteterweise einen Strafzettel bekommen hast, berechnet der Vermieter Verwaltungsgebühren, die er von der Kaution abzieht. Solche Kosten übernehmen wir natürlich nicht für dich.
Welche Versicherung sollte ich wählen und was hat es mit der Kaution auf sich? Lesen Sie unsere Artikel mit nützlichen Informationen und Tipps, um sicherzustellen, dass Sie sich für den richtigen Mietwagen entscheiden.